Hamburger Arbeitsassistenz

Seit 1992 für eine bessere Teilhabe am Arbeitsleben …

 

Über uns > Geschichte

Inspiriert durch innovative Programme der Unterstützten Beschäftigung in den USA entwickelten Anfang der 1990er Jahre die Hamburger Eltern für Inklusion e.V. die Idee für ein Projekt zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung.

… berufliche Integration durch entsprechende Unterstützung

Die LAG Eltern für Inklusion e.V. , Gründerin und Initiatorin der HAA, orientierte sich an den Erfahrungen und Bewegungen in den USA (Supported Employment). Das Konzept „Supported Employment“ zeigte, dass berufliche Integration durch entsprechende Unterstützung erfolgreich stattfinden kann. Diese Erkenntnis war ausschlaggebend für die Gründung eines Projektes in Hamburg, mit dem Anspruch, dass auf Grundlage der Unterstützten Beschäftigung (Supported Employment) die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderung verbessert werden kann.

Als Modellprojekt gestartet, gehört die Hamburger Arbeitsassistenz (HAA) seit 1995 zum Angebot für die berufliche Rehabilitation in Hamburg. Seit 2002 ist sie ein Integrationsfachdienst im Sinne des Sozialgesetzbuches. Das Beratungs- und Unterstützungsgebot wurde seitdem kontinuierlich ausgeweitet.

Sie können mehr über unsere Geschichte lesen:

Text: Geschichte der Hamburger Arbeitsassistenz

In der folgenden Chronik stellen wir Ihnen kurz unsere Entwicklung vom Modellprojekt zum Fachdienst für die berufliche Rehabilitation in Hamburg vor.

Geschichte der Hamburger Arbeitsassistenz

1992

Die Hamburger Arbeitsassistenz wird im März als Modellprojekt aus ESF-Mitteln und der damaligen Hauptfürsorgestelle Hamburg (heute Integrationsamt) gegründet.

1995

Durch die ersten erfolgreichen Jahre ist die HAA in der Regelfinanzierung und gehört zu den Angeboten der beruflichen Rehabilitation in Hamburg.

2000

Die Hamburger Arbeitsassistenz wird gemeinnützig, Gesellschafterin ist die Landesarbeitsgemeinschaft „Eltern für Inklusion e.V.“. Sie sind Mitglieder im Paritätischen Wohlfahrtsverband (PWV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB).

Die Hamburger Assistenzdienste (HAD) werden gegründet. Auch sie sind anerkannt gemeinnützig und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e.V. (bag if).

2002

Mit der gesetzlichen Normierung von Integrationsfachdiensten (IFD) im SGB IX wurde die Hamburger Arbeitsassistenz in Hamburg gemeinsam mit ARINET und bbw / ausblick Hamburg vom Integrationsamt mit der Übernahme von entsprechenden Unterstützungsleistungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen beauftragt. Ungeachtet von zahlreichen Veränderungen hat diese Kooperation und Beauftragung Bestand.

2009

Die HAA ist Trägerin der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung" (InbeQ). Mit den Angeboten „AV-Dual" und „Netzwerk B.O:" konnten die Bestrebungen der Hamburger Arbeitsassistenz auf einen inklusiveren Übergang von der Schule in den Beruf deutlich verbessert werden.

2013

Das Modellprojekt „Budget für Arbeit Hamburg“ startet. Zielgruppe sind Menschen, die von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten. Mit dem „Budget für Arbeit Hamburg“ wird eine weitere Verbesserung einer beruflichen Teilhabe für Menschen mit Behinderung geschaffen.

2018

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat für inklusive Unterstützungsleistungen für den Personenkreis von Personen, die aufgrund Art und Schwere ihrer Behinderung einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz in einer WfbM haben, deutliche Verbesserungen gebracht: Zum einen wurde das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) nun bundesweit gesetzlich verankert und betriebliche Angebote im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich können, wie die Betriebliche Berufsbildung und das Integrationspraktikum der Hamburger Arbeitsassistenz, auch von „anderen Leistungsanbietern“ (§ 60 SGB IX) durchgeführt werden.

2020

Die Corona Pandemie hat die Arbeit der Hamburger Arbeitsassistenz beeinflusst. Viele Praktikums- und Arbeitsplätze waren gefährdet. Das Kernelement der personenzentrierten Unterstützung konnte aufgrund des Infektionsschutzes nicht umgesetzt werden. Durch das Sozialdienstleistereinsatzgesetz (SodEG) hat die Hamburger Sozialbehörde ermöglicht, dass Kontakt zu den unterstützten Personen unter den einschränkenden Bestimmungen gehalten werden konnten. Insbesondere durch vorangegangene Projekte (z.B. miTas) war die Hamburger Arbeitsassistenz für die digitale Kommunikation gut aufgestellt.

2022

Nach Ende oder allmählichen Ausklang der pandemiebedingten Einschränkungen hat die Hamburger Arbeitsassistenz mit der Sozialbehörde eine Leistungsvereinbarung für das „Integrationspraktikum“ auf Grundlage von § 60 SGB IX abschließen können. Der Bereich AvDual an den Berufsschulen wurde deutlich erhöht und erste Vermittlungen in das Budget für Ausbildung (§ 61 a SGB IX) initiiert.

2023

Die Maßnahme "Unterstützte Beschäftigung" wird seit 2009 in regelmäßigen Abständen von der Agentur für Arbeit vergaberechtlich neu ausgeschrieben. Die Hamburger Arbeitsassistenz konnte zum 4. Mal diese Ausschreibung für sich entscheiden – und damit ist eine Kontinuität dieses Angebotes bis Ende 2027 gesichert.

Für die besonderen Leistungen zur Inklusion in der Gesellschaft wurde die Hamburger Arbeitsassistenz von dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem "Senator Neumann Preis 2023" ausgezeichnet.

In Abstimmung mit dem Vorstand des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) konnte ein Projektvorhaben zur Qualifizieruing von "Patient*innen-Lots*innen" gestartet werden. Planung ist, 6 bis 8 Menschen mit Behinderung zu qualifizieren und nachfolgend über das Budget für Arbeit als Lots*innen / Helfer*innen von Besucher*innen und Patient*innen zu beschäftigen.

2024

In Kooperation mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) wurde die "Qualifizierung von Bildungsfachkräften" initiiert und gestartet. Nach einer dreijährigen Qualifizierung sollen 8 Menschen mit Behinderung an der Hochschule ein Arbeitsverhältnis als "Peer-Expert*in" erhalten. Das Projekt wird gefördert von der Aktion Mensch und dem Europäischen Sozialfonds.

Mit der Entwicklung und Erprobung eines Konzeptes und Methoden für Interessenvertretungen / Frauenbeauftragten bei anderen Leistungsanbietern (§60 SGB IX) wurde ein weiteres, zweijähriges Projekt gestartet, welches ebenfalls von der Aktion Mensch gefördert wird.


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