Seit 1992 für eine bessere Teilhabe am Arbeitsleben …
Über uns > Geschichte
Inspiriert durch innovative Programme der Unterstützten Beschäftigung in den USA entwickelten Anfang der 1990er Jahre die Hamburger Eltern für Inklusion e.V. die Idee für ein Projekt zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung.

… berufliche Integration durch entsprechende Unterstützung
Die LAG Eltern für Inklusion e.V. , Gründerin und Initiatorin der HAA, orientierte sich an den Erfahrungen und Bewegungen in den USA (Supported Employment). Das Konzept „Supported Employment“ zeigte, dass berufliche Integration durch entsprechende Unterstützung erfolgreich stattfinden kann. Diese Erkenntnis war ausschlaggebend für die Gründung eines Projektes in Hamburg, mit dem Anspruch, dass auf Grundlage der Unterstützten Beschäftigung (Supported Employment) die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderung verbessert werden kann.
Als Modellprojekt gestartet, gehört die Hamburger Arbeitsassistenz (HAA) seit 1995 zum Angebot für die berufliche Rehabilitation in Hamburg. Seit 2002 ist sie ein Integrationsfachdienst im Sinne des Sozialgesetzbuches. Das Beratungs- und Unterstützungsgebot wurde seitdem kontinuierlich ausgeweitet.
Sie können mehr über unsere Geschichte lesen:
Text: Geschichte der Hamburger Arbeitsassistenz
In der folgenden Chronik stellen wir Ihnen kurz unsere Entwicklung vom Modellprojekt zum Fachdienst für die berufliche Rehabilitation in Hamburg vor.
Geschichte der Hamburger Arbeitsassistenz
1992
Die Hamburger Arbeitsassistenz wird im März als Modellprojekt aus ESF-Mitteln und der damaligen Hauptfürsorgestelle Hamburg (heute Integrationsamt) gegründet.
1995
Durch die ersten erfolgreichen Jahre ist die HAA in der Regelfinanzierung und gehört zu den Angeboten der beruflichen Rehabilitation in Hamburg.
2000
Die Hamburger Arbeitsassistenz wird gemeinnützig, Gesellschafterin ist die Landesarbeitsgemeinschaft „Eltern für Inklusion e.V.“. Sie sind Mitglieder im Paritätischen Wohlfahrtsverband (PWV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB).
Die Hamburger Assistenzdienste (HAD) werden gegründet. Auch sie sind anerkannt gemeinnützig und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e.V. (bag if).
2002
Mit der gesetzlichen Normierung von Integrationsfachdiensten (IFD) im SGB IX wurde die Hamburger Arbeitsassistenz in Hamburg gemeinsam mit ARINET und bbw / ausblick Hamburg vom Integrationsamt mit der Übernahme von entsprechenden Unterstützungsleistungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen beauftragt. Ungeachtet von zahlreichen Veränderungen hat diese Kooperation und Beauftragung Bestand.
2009
Die HAA ist Trägerin der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung" (InbeQ). Mit den Angeboten „AV-Dual" und „Netzwerk B.O:" konnten die Bestrebungen der Hamburger Arbeitsassistenz auf einen inklusiveren Übergang von der Schule in den Beruf deutlich verbessert werden.
2013
Das Modellprojekt „Budget für Arbeit Hamburg“ startet. Zielgruppe sind Menschen, die von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten. Mit dem „Budget für Arbeit Hamburg“ wird eine weitere Verbesserung einer beruflichen Teilhabe für Menschen mit Behinderung geschaffen.
2018
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat für inklusive Unterstützungsleistungen für den Personenkreis von Personen, die aufgrund Art und Schwere ihrer Behinderung einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz in einer WfbM haben, deutliche Verbesserungen gebracht: Zum einen wurde das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) nun bundesweit gesetzlich verankert und betriebliche Angebote im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich können, wie die Betriebliche Berufsbildung und das Integrationspraktikum der Hamburger Arbeitsassistenz, auch von „anderen Leistungsanbietern“ (§ 60 SGB IX) durchgeführt werden.
2020
Die Corona Pandemie hat die Arbeit der Hamburger Arbeitsassistenz beeinflusst. Viele Praktikums- und Arbeitsplätze waren gefährdet. Das Kernelement der personenzentrierten Unterstützung konnte aufgrund des Infektionsschutzes nicht umgesetzt werden. Durch das Sozialdienstleistereinsatzgesetz (SodEG) hat die Hamburger Sozialbehörde ermöglicht, dass Kontakt zu den unterstützten Personen unter den einschränkenden Bestimmungen gehalten werden konnten. Insbesondere durch vorangegangene Projekte (z.B. miTas) war die Hamburger Arbeitsassistenz für die digitale Kommunikation gut aufgestellt.
2022
Nach Ende oder allmählichen Ausklang der pandemiebedingten Einschränkungen hat die Hamburger Arbeitsassistenz mit der Sozialbehörde eine Leistungsvereinbarung für das „Integrationspraktikum“ auf Grundlage von § 60 SGB IX abschließen können. Der Bereich AvDual an den Berufsschulen wurde deutlich erhöht und erste Vermittlungen in das Budget für Ausbildung (§ 61 a SGB IX) initiiert.
Wollen Sie mehr über uns und unsere Arbeit erfahren?
Unser Leitbild
Kontakt
Hamburger Arbeitsassistenz
Schulterblatt 36 20357 Hamburg
Telefon: (040) 431339-0
E-Mail: info@hamburger-arbeitsassistenz.de
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