… für eine bessere Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung und Einschränkungen
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Anfang der 1990er Jahre entwickelten die Hamburger Eltern für Inklusion e.V. die Idee für ein Projekt zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung. Als Modellprojekt gestartet gehört die Hamburger Arbeitsassistenz (HAA) seit 1995 zum Angebot für die berufliche Rehabilitation in Hamburg. Seit 2002 ist sie ein Integrationsfachdienst im Sinne des Sozialgesetzbuchs. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot wurde seitdem kontinuierlich ausgeweitet.
Im März 1992 wurde die Hamburger Arbeitsassistenz gegründet.
Die Initiatorin, die LAG Eltern für Inklusion e.V., wurde gegründet in den 70er Jahren und beschäftigte sich zunächst mit der Verbesserung inklusiver Angebote für Kinder mit Behinderung im Kindergarten und in der Schule.
Auch Kinder mit Behinderung werden älter: Die Frage „Was kommt nach der Schule?“ stellte sich Anfang der 1990er Jahre.
Diese Frage war Ausgangspunkt dafür, ein Modellprojekt zu konzipieren und zu beantragen. Man orientierte sich an den Konzepten und Erfahrungen eines in Deutschland noch unbekannten personenzentrierten Ansatzes von „Supported Employment“ (Unterstützte Beschäftigung).
Diese frühzeitige Rezeption, Entwicklung und Erprobung eines inklusiven und personenzentrierten Ansatzes und ebensolcher Methoden haben nachfolgend durch den sozialpolitischen Entwicklungsprozess deutlich Rückenwind erhalten: Meilensteine hierfür waren das SGB IX (2001), die Ratifizierung der UN-Behindertenrechts-konvention (2008), die gesetzliche Normierung der „Unterstützten Beschäftigung“ (2009) und das BTHG (2016 ff) , insbesondere durch die Verankerung von „anderen Leistungsanbietern“ (§ 60 SGB IX) und das „Budget für Arbeit" (§ 61 SGB IX, 2018).
Durch eine Erweiterung und Diversifizierung der Angebote konnte sich die Hamburger Arbeitsassistenz aus einem Projekt von 4 Mitarbeiter*innen (1992) zu einem Fachdienst entwickeln, in dem 130 Mitarbeiter*innen (2020) tätig sind. Ein Blick auf das Archiv der durchgeführten Projekte auf dieser Website zeigt: die HAA hat sich stets daran orientiert über Modellprojekte ihr Handlungsrepertoire und ihre Angebote zu erweitern. Geleitet wurde dieser Prozess von dem Anspruch und dem Ziel, die Chancen auf eine Teilhabe am Arbeitsleben zu erweitern, Erfahrungen zu verbreiten und diese anderen zugänglich zu machen. In einem engen Austausch mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) hat die HAA entsprechende Angebotsentwicklung auch in einem sozialpolitischen Kontext kommuniziert, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines Konzeptes der „Unterstützten Beschäftigung“ zu verbessern.
Vom Modellprojekt zum Fachdienst …
Von 1992 bis 1994 war die HAA ein Modellprojekt, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Integrationsamtes Hamburg. Die Fortsetzung nach der Modellphase gelang insbesondere durch eine besondere Leistungsvereinbarung mit dem Hamburger Träger der Eingliederungshilfe und Kooperationsverträgen mit den Elbe-Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die es möglich machten, ein „Werkstattangebot“ auch in betriebsintegrierter Form anzubieten und weiterzuentwickeln.
Die Hamburger Arbeitsassistenz ist seit 2002 auch Integrationsfachdienst (IFD) nach § 192 SGB IX in Hamburg und seit 2009 im Verbund des Integrationsfachdienstes Träger der Maßnahme "Unterstützte Beschäftigung" (§ 55 SGB IX). Mit den Projekten AV-Dual und Netzwerk B.O: konnten seit 2009 die Bestrebungen der Hamburger Arbeitsassistenz auf einen inklusiveren Übergang von der Schule in den Beruf deutlich verbessert werden. Über zertifizierte Auftragsmaßnahmen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters konnten für erwerbslose Menschen mit Behinderung Unterstützungsangebote bei der Vermittlung angeboten werden. Zur Einarbeitung und Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen beauftragt das Integrationsamt die Hamburger Arbeitsassistenz im Rahmen der begleitenden Hilfen am Arbeitsplatz mit durchschnittlich über 150 einzelnen Assistenzaufträgen.
Das "Budget für Arbeit Hamburg", welches 2013 in Hamburg als Modellprojekt initiiert wurde und ab 2018 im § 61 SGB IX bundesweit gesetzlich normiert wurde, verschafft darüber hinaus weitere Verbesserungen einer beruflichen Teilhabe für Menschen, die von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) auf einen Arbeitsplatz wechseln möchten.
Seit 2000 ist die HAA eine gemeinnützige GmbH, Gesellschafterin ist die Landesarbeitgemeinschaft Eltern für Inklusion e.V. Sie ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband PWV und der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB).
2000 wurde von der Hamburger Arbeitsassistenz eine Tochtergesellschaft, die Hamburger Assistenz Dienstleistungen gGmbH gegründet. Sie ist ein vom Integrationsamt Hamburg anerkannter Inklusionsbetrieb (§ 215 SGB IX), ist anerkannt gemeinnützig und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsbetriebe e.V.. (BAG IF). In der HAD sind ca. 20 Mitarbeiter*innen tätig, die ihre Dienstleistungen anbieten im Bereich Caféterien in Wohnanlagen für Senior*innen, Catering, Reinigung, Büroassistenz und Begleitservice.
Wenn Sie mehr über uns und unsere Arbeit erfahren möchten …
In Projekten entwickeln wir unsere Arbeit ständig weiter, oft mit Kooperationspartner*innen aus dem In- und Ausland.
Projekte der Hamburger Arbeitsassistenz
Zu unserer Arbeit und zu unseren Projekten veröffentlichen wir Berichte, Ergebnisse und Materialien.
Kontakt
Hamburger Arbeitsassistenz
Schulterblatt 36 20357 Hamburg
Telefon: (040) 431339-0
E-Mail: info@hamburger-arbeitsassistenz.de
Die Entwicklungsgeschichte der Hamburger Arbeitsassistenz ist genauer nachzulesen in:
Basener, Dieter: Hamburger Arbeitsassistenz. Das Original der Unterstützten Beschäftigung, erschienen im Verlag 53 Grad Nord.
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