Seit März 2026 gibt es auf unserer Website eine Vorlesefunktion für ausgewählte Bereiche, mit der Text vorgelesen wird.
Dafür haben wir eine Abspielfunktion eingebaut mit einer automatischen Hervorhebung des jeweils gerade vorgelesenen Satzes (Highlighting).
Das Feature ist nicht Teil der WCAG Anforderungen an ein barrierefreies User-Interface und ersetzt als solches auch keine Screenreader.
Die Fähigkeiten der Besucher*innen unserer Website begreifen wir als ein Spektrum unterschiedlicher Bedürfnisse. Die Vorlesefunktion ist eine Erweiterung und Alternative zum Lesen, die diese unterschiedlichen Bedürfnisse aufgreift.
Eingesprochen wurden die Texte von zwei Mitarbeiter*innen der Hamburger Arbeitsassistenz. Das Vorlesen der Texte sollte einen persönlichen Charakter bekommen.
In unserer Erklärung zur Barrierefreiheit informieren wir fortlaufend über den Stand der Bearbeitungen zu Umsetzungen und Verbesserungen der Barrierefreiheit. Wir freuen uns über Ihr Feedback.
Hausmitteilungen
Neu auf unserer Website: Eine Vorlesefunktion für ausgewählte Texte!

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VdK Bayern fordert schnelle und verbindliche Einführung des Gehörlosengelds
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Frist zur Barrierefreiheit im Personnahverkehr soll gestrichten werden
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Wir sind stolz und wir sind laut! Barrieren werden abgebaut: Demo am 24. Juli 2026 in München
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Barcamp der Aktion Mensch zum Thema Inklusion: Wege von der Schule in den Beruf am 13. Oktober 2026
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Bundessozialgericht (BSG) entschied zum Merkzeichen erhebliche Gehbehinderung (G)
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