Seit März 2026 gibt es auf unserer Website eine Vorlesefunktion für ausgewählte Bereiche, mit der Text vorgelesen wird.
Dafür haben wir eine Abspielfunktion eingebaut mit einer automatischen Hervorhebung des jeweils gerade vorgelesenen Satzes (Highlighting).
Das Feature ist nicht Teil der WCAG Anforderungen an ein barrierefreies User-Interface und ersetzt als solches auch keine Screenreader.
Die Fähigkeiten der Besucher*innen unserer Website begreifen wir als ein Spektrum unterschiedlicher Bedürfnisse. Die Vorlesefunktion ist eine Erweiterung und Alternative zum Lesen, die diese unterschiedlichen Bedürfnisse aufgreift.
Eingesprochen wurden die Texte von zwei Mitarbeiter*innen der Hamburger Arbeitsassistenz. Das Vorlesen der Texte sollte einen persönlichen Charakter bekommen.
In unserer Erklärung zur Barrierefreiheit informieren wir fortlaufend über den Stand der Bearbeitungen zu Umsetzungen und Verbesserungen der Barrierefreiheit. Wir freuen uns über Ihr Feedback.
Hausmitteilungen
Neu auf unserer Website: Eine Vorlesefunktion für ausgewählte Texte!

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Behinderten- und Rehabilitationssportverband will Kompetenz behinderter Menschen stärken
<figure class="kobinet-article-img"><img alt="Acht Personen, darunter auch eine Person mit Rollstuhl und eine mit Unterarmstütze" [...]
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Pflegereform verlagert Belastungen auf Pflegebedürftige
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Streichung des Entlastungsbetrags ist kurzsichtig
<figure class="kobinet-article-img"><img alt="Logo VdK Baden-Württenberg" [...]
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20 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Zuerst wird gefeiert, dann folgt die Ernüchterung
<figure class="kobinet-article-img"><img alt="Logo: Happy Birthday AGG" [...]
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<figure class="kobinet-article-img"><img alt="Cover des Romans Ich will raus: Von der Exklusion zur Inklusion" [...]
