Die Hamburger Arbeitsassistenz möchte mit dem Projekt eine starke Selbstvertretung für Menschen mit Behinderung in ihrer Organisation installieren. Das Vorhaben reagiert damit auf Anforderungen, die durch die Werkstättenverordnung (WVO) auch für andere Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) Anwendung finden.
Mit dem Start zum 01.06.2024 soll von den Teilnehmenden in den beruflichen Bildungsmaßnahmen eine Interessensvertretung und Frauenbeauftragte gewählt werden. Die neuen Aufgaben für die Teilnehmenden aus unseren Maßnahmen, die sie neben ihrer eigenen Qualifizierung und Orientierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfüllen, werden partizipativ mit ihnen erarbeitet und konzeptionell durch die Vertrauensperson verarbeitet.
Wir freuen uns auf diesen Prozess und die Beteiligung unserer Teilnehmenden durch die Vertretung ihrer eigenen Interessen bei der Hamburger Arbeitsassistenz.