Unsere Angebote des Integrationspraktikums und der Assistenzleistungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen waren durch die pandemiebedingten Einschränkungen stark beeinträchtigt. Durch das "Sozialdienstleistereinsatzgesetz" (kurz SodEG) von Bund und Ländern konnten wir mit der Hamburger Sozialbehörde ab April 2020 eine Übergangsvereinbarung treffen, die es ermöglichte, die von uns unterstützten Personen in dieser schwierigen Zeit weiter zu unterstützen und zu stabilisieren und unsere Angebote aufrecht zu erhalten. Die SodEG-Vereinbarungen konnten nun durch die Lockerungen der letzten Wochen im Juli bzw. August beendet werden und die Angebote auf der "alten" Grundlage weitergeführt werden.
Die rasche Umsetzung des SodEG durch den Bund und durch die Sozialbehörde Hamburg hat in unserem Fall sehr dazu beigetragen, die von uns unterstützten Personen in den letzten Monaten so stabilisieren zu können, dass ihnen eine Teilhabe am Arbeitsleben weiterhin möglich ist.
Hausmitteilungen
Überbrückungsfinanzierung endet zum 30.07. bis 1.08.21
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