Hamburger Arbeitsassistenz

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Persönliches Budget | Ein Fazit zum Ende der Erprobungsphase

Das Persönliche Budget (17 SGB IX) ist am Ende der gesetzlich vorgesehenen Erprobungsphase. Bundesweit muss festgestellt werden, dass das Persönliche Budget für Werkstattleitungen noch kaum in Anspruch genommen wird.
Anders bei der Hamburger Arbeitsassistenz: Gegenwärtig haben bereits 27 BudgetnehmerInnen das Angebot der Hamburger Arbeitsassistenz in Anspruch genommen.
Das dürften weitaus mehr sein, als die Gesamtzahl entsprechender BudgetnehmerInnen in Deutschland.

Dies spiegelt die Attraktivität des Angebotes der Hamburger Arbeitsassistenz wider. Neben der Attraktivität von Angeboten ist jedoch gegenwärtig auch die Frage entscheidend, inwiefern Leistungsträger in der Lage sind, Antragestellern den Zugang zu entsprechenden Leistungen barrierefrei zu ermöglichen. Hier sind gegenwärtig noch sehr deutliche Unterschiede festzustellen.

Sehr problemlos setzt die Agentur für Arbeit /Hamburg – Berufsberatung Reha/SB – den Zugang um. 25 der BudgetnehmerInnen beziehen Leistungen der Arbeitsagentur.
Sehr viel schieriger erweist sich das Verfahren für AntragstellerInnen bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (SGB XII): Der Gesetzgeber geht von einer 14tägigen Frist zwischen Antragstellung und Entscheidung aus.
Realität sind noch Fristen von über 3 Monaten – wobei auch das Antragsverfahren für Menschen mit Lernschwierigkeiten als ausgesprochen schwierig beschrieben werden muss.

Weiterhin problematisch ist auch die Frage der Sozialversicherung im Budget für Werkstattleistungen. Während Anfang des Jahres das Bundesarbeitsministerium (BMAS) erklärt hat, dass für BudgetnehmerInnen von Werkstattleistungen die gleichen Regelungen der Sozialversicherung (Krankenversicherung und Rentenversicherung) gelten müssen, so ist jetzt festzustellen, dass das BMAS diese Leistung weiterhin an den Sachleistungsbezug in der WfbM binden will. Eine sehr überraschende Entwicklung!

Gerade der Umstand, dass der Bund – allgemein um Förderung der Umsetzung des Persönlichen Budgets bemüht – Leistungsansprüche an Sachleitungsbezug / Institutionen bindet, wenn es um gesetzlich fixierte Anspüche an den Bund geht, ist sehr bedenklich!
Wann kommen die nächsten Leistungträger, die erklären, dass ihre Leistungen an Heime, Institutionen o.ä. gebunden und nicht budgetfähig sind? Wir sind optimistisch, BündnispartnerInnen zu finden, die gerade vom Bund eine konsequente Umsetzung des Persönlichen Budgets fordern.

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