Hamburger Arbeitsassistenz

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Erste Persönliche Budgets im Berufsbildungsbereich

Im November 2006 sind erstmalig in Deutschland die Geschäftsanordnungen der Agentur für Arbeit (Juni 2006) zur Budgetfähigkeit des Berufsbildungsbereiches in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) umgesetzt worden.

Im Januar 2007 haben bereits 15 Personen bei der Hamburger Arbeitsassistenz in dieser Form die betriebliche Berufsbildung begonnen. Diese rasche Realisierung der Geschäftsanordnungen basiert auf einer sehr konstruktiven Umsetzung der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Hamburg.

In Hamburg bestand ein deutlicher Handlungsdruck, da die regionalen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ihre Kontingente, die sie seit Jahren (1996) für den Zugang zu diesem Angebot auf Grundlage von Kooperationsvereinbarungen ermöglicht haben, drastisch reduziert haben.
Ohne die Budgetfähigkeit wäre dieser Zugang – aufgrund der Bindung des Angebotes an die WfbM – zu einem bestehenden und nachweislich erfolgreichen Angebot nicht mehr möglich gewesen.

Die Hamburger Arbeitsassistenz ist bemüht, dieses Angebot der betrieblichen Berufsbildung mit den regionalen Werkstätten für behinderte Menschen zu vernetzen, um dadurch eine hohe Durchlässigkeit, Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung zu verbessern.

Neben den Persönlichen Budgets im Berufsbildungsbereich werkstattfähiger Teilhabeleistungen (in Zuständigkeit der Agentur für Arbeit) steht die Hamburger Arbeitsassistenz mit der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz im Gespräch über erste Budgets von Leistungen, entsprechend dem Arbeitsbereich (SGB XII) in der WfbM.
Es ist davon auszugehen, dass hier die ersten Budgets auch im ersten Quartal 2007 bewilligt werden.

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