Hamburger Arbeitsassistenz

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Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung"

Zum 01.01.2009 hat der Gesetzgeber in das SGB IX (§38a) die Maßnahme "Unterstützte Beschäftigung" aufgenommen.
Im ganzen Bundesgebiet wurden diese Maßnahmen von den regionalen Arbeitsagenturen ausgeschrieben.

In seiner Begründung der Gesetzesinitiative hat das Bundesministerium ausdrücklich auf die Erfahrungen der Hamburger Arbeitsassistenz Bezug genommen. Die Agentur für Arbeit teilt uns mit, dass sie die Maßnahme in Hamburg an die Bietergemeinschaft „Unterstützte Beschäftigung" vergeben wird.
In der Bietergemeinschaft sind die drei Integrationsfachdienste (Hamburger Arbeitsassistenz, Arinet und Vermittlungskontor des BfW) zusammengeschlossen.

Wir hoffen, dass wir durch diese Beauftragung weiteren Menschen mit Behinderung – hier insbesondere Schulabgänger/innen – eine individuell geeignete Unterstützung bieten können, einen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu finden.

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