Personelle Unterstützung am Arbeitsplatz
Voraussetzungen
Die Unterstützung unserer Arbeitsassistent_innen bei der Einarbeitung und für die Stabilisierung eines Arbeitsverhältnisses ist an Voraussetzungen geknüpft:
1.Die Arbeitnehmer_innen müssen eine anerkannte Schwerbehinderung (oder aber Gleichstellung 30 GdB) haben.
2. Das Arbeitsverhältnis muss sozialversicherungspflichtig sein.
3. Der Bedarf für die Arbeitsbegleitung muss behinderungsbedingt sein und Art bzw. Umfang der Unterstützung außergewöhnlich sein.
In jedem Fall setzt der Einsatz unserer Arbeitsassistent_innen für eine solche Unterstützung am Arbeitsplatz den Antrag und Bewilligung beim Integrationsamt voraus.
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Hamburger Arbeitsassistenz, Fachdienst zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Hamburg · 2007 – 2012