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Personelle Unterstützung am Arbeitsplatz

Voraussetzungen

Die Unterstützung unserer ArbeitsassistentInnen bei der Einarbeitung und für die Stabilisierung eines Arbeitsverhältnisses ist an Voraussetzungen geknüpft:

1. Die ArbeitnehmerInnen müssen eine anerkannte Schwerbehinderung (oder aber Gleichstellung 30 GdB) haben.
2. Das Arbeitsverhältnis muss sozialversicherungspflichtig sein.
3. Der Bedarf für die Arbeitsbegleitung muss behinderungsbedingt sein und Art bzw. Umfang der Unterstützung außergewöhnlich sein.

In jedem Fall setzt der Einsatz unserer ArbeitsassistentInnen für eine solche Unterstützung am Arbeitsplatz den Antrag und Bewilligung beim Integrationsamt voraus.