Finanzielle Förderungsmöglichkeiten
Die Einstellung von Menschen mit Behinderung verdient Unterstützung
- und die bekommen Sie!
Lohnkostenzuschüsse
Bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen erhalten Betriebe und Unternehmen eine mehrjährige finanzielle Förderung auf die Lohnkosten.
Dauer und Höhe der Förderung sind abhängig von Art und Schwere der Behinderung unserer BewerberInnen aber auch von der Erfüllung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen.
Einsparungen auf die Ausgleichsabgabe
In der Regel sparen Sie nicht nur durch den Lohnkostenzuschuss - Sie sparen auch bei der Ausgleichsabgabe.
Arbeitsplatzausstattung
Die Finanzierung von besonderen Hilfsmitteln am Arbeitsplatz, solche die durch eine Behinderung erforderlich wird, übernimmt die Agentur für Arbeit. Wenn Sie aber einen zusätzlichen, neuen Arbeitsplatz für einen/eine schwerbehinderte/n ArbeitnehmerIn einrichten, so können entsprechende Investitionskosten bei angemessener Eigenbeteiligung und mit einer Bindungsfrist ebenfalls übernommen werden – dann durch das Integrationsamt.
Wir erstellen Ihnen gerne eine konkrete Modellrechnung und wir sichern Ihnen die Abwicklung der Förderung mit den jeweiligen Kostenträgern zu.
- Startseite ·
- Angebote ·
- Projekte ·
- Aktuelles ·
- Veröffentlichungen ·
- HAD:Assistenzdienste ·
- Service ·
- Suche ·
Hamburger Arbeitsassistenz, Fachdienst zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Hamburg · 2007 – 2012

